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Was erledige ich wo?

Fahrzeug-Versicherungswechsel

  • Wechsel der Haftpflichtversicherung für zugelassene Fahrzeuge
  • Pflicht des Halters über Abschluss und Aufrechterhaltung der Haftpflichtversicherung für zugelassene Fahrzeuge
  • Nachweis bei der Kfz-Zulassung nur mit Versicherungsbestätigung nach § 23 FZV
  • Bei Wechsel zu einer anderen Versicherung wird vom neuen Versicherer eine Versicherungsbestätigung auf elektronischem Weg übermittelt. Verantwortlich für den Nachweis bei der Zulassungsbehörde ist jedoch der Fahrzeughalter.

Notwendige Unterlagen

  • elektronische Versicherungsbestätigung per Übermittlung vom Versicherer zur Zulassungsbehörde

Rechtsgrundlagen

  • § 23 FZV i. V. m. § 1 Pflichtversicherungsgesetz

Gebühren

  • keine