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Dienstleistungen A-Z

Fahrzeugtechnikänderung

  • Eintragung oder Änderung von Technikdaten

Allgemeine Informationen:

  • Zusätzliche Technikdaten oder Änderungen müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden; 2. Teil auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II

Besonderheiten

  • Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. Prüfers oder ABE-Teilegutachten der Hersteller und Anbauannahme durch amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. Prüfer muss vorliegen.

Bearbeitungsfristen

  • sofort

Notwendige Unterlagen

  • Fahrzeugbrief /Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Gutachten bzw. Untersuchungsbericht

Wichtiger Hinweis:

Bei der Änderung von Fahrzeugpapieren, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, erfolgt immer ein Umtausch beider Fahrzeugdokumente. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein müssen vorgelegt werden.

Rechtsgrundlagen

  • FZV und StVZO

Gebühren

  • nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr:
    • 11,00 Euro bis 15,10 Euro