Gaststättengewerbe Gestattung
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Dem Gewerbetreibenden können jederzeit Auflagen erteilt werden.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
- aktuelles Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
- Personaldokument
- Nachweis des besonderen Anlasses
- bei juristischen Personen ein Handelsregisterauszug
- ggf. lebensmittelrechtlicher Unterrichtungsnachweis durch die IHK
Voraussetzungen
Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit. Der besondere Anlass ist gegeben.
Kosten
Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
Führungszeugnis: 13,00 Euro
Kosten der Gestattung nach Gewerbekostenverordnung M-V vom 11.10.2010:
- bis einen Tag je Standort: 31,00 Euro
- je weiterer Tag je Standort: 15,50 Euro, jedoch nicht mehr als 256,00 Euro
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ergeht kostenfrei.
Fristen
Im Regelfall 3 Monate;
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.