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Verkehrsregelung

  • Anordnung zur Kennzeichnung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum (Verkehrsregelung)

Allgemeine Informationen:

  • Personen (Bauunternehmer), die eine Baustelle/Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum betreiben wollen, bedürfen einer verkehrsrechtlichen Anordnung, wie die Arbeitsstelle zu sichern ist bzw. der Verkehr zu leiten und führen ist (z. B. Betrieben von Lichtsignalanlagen, Ausweisung von Umleitungen).

Besonderheiten

  • Einholung von Gutachten, Stellungnahmen
  • Antragsformular im Ordnungsamt und in der Straßenverkehrsabteilung vorhanden.

Bearbeitungsfristen

  • 14 Tage

Notwendige Unterlagen

Rechtsgrundlagen

  • StVO i. V. m. der Zuständigkeits VO-Straßenverkehr M-V

Gebühren

  • 23,00 € bis 175,00 € je nach Aufwand und zeitlicher Geltungsdauer, zahlbar 14 Tage nach Erhalt des Gebührenbescheides.