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Was erledige ich wo?

Wohnungsbauförderung-Vorprüfstelle

  • Beratung der Antragsteller
  • Antragsentgegennahme für Baustandorte Stadt Neubrandenburg
  • Antragsvorprüfung
  • Info zu Bauparzellen

Allgemeine Informationen:

Hilfe zur Modernisierung/Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbstgenutztem Wohneigentum (innerstädtischen Altbauquartieren) und zum Rückbau von Wohnungen:

  • Die Wohnungsraumförderungsmittel werden durch das Land M-V gewährt.
  • Das Landesförderinstitut ist die Bewilligungs- und Auszahlungsstelle.
  • Zur Zeit ist das Landesprogramm Wohnraumförderung 2013 gültig.

Besonderheiten

  • Kein Rechtsanspruch auf Wohnungsraumförderungsmittel
  • Mit den Bauarbeiten darf nicht vor Bewilligung der Förderungsmittel begonnen werden.

Besondere Voraussetzungen

  • Förderungsfähiges Wohnungsbauobjekt
  • Kreditwürdigkeit

Bearbeitungsfristen

  • Vorprüfstelle: 2 Wochen bei vollständigem Wohnungsraumförderungsantrag
  • Landesförderinstitut M-V: ca.3 Monate bei vollständigem Wohnungsraumförderungsantrag

Notwendige Unterlagen

Notwendige Unterlagen und Antragsformulare sind über die Internetadresse des Landesförderinstitutes erhältlich.

Weitere Ansprechpartner:
Landesförderinstitut, Außenstelle Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 48 a
17033 Neubrandenburg
Tel.: (0395) 58 14 00
Öffnungszeiten:
Mo - Do: 09:00 - 17:00 Uhr
Fr: 09:00 - 15:00 Uhr
Internet: http://www.lfi-mv.de

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über die soziale Wohnraumförderung vom 13. September 2001 (BGBl. I. S. 2376)

Gebühren

  • Vorprüfstelle: keine
  • Landesförderinstitut: ja, entsprechend den Richtlinien des Landes M-V für die Wohnungsbauförderung