Erteilung von denkmalrechtlichen Genehmigungen für Veränderungen an Denkmalen oder in deren Umgebung nach § 7 DSchG M-V
- Veränderungen an Denkmalen oder in deren Umgebung sind lt. Denkmalschutzgesetz M-V genehmigungspflichtig. Ist eine Baugenehmigung notwendig, so beinhaltet diese die denkmalrechtliche Genehmigung.
Besonderheiten
- Im Einzelfall kann verlangt werden, dass der Genehmigungsantrag durch vorbereitende Untersuchungen, insbesondere durch eine denkmalpflegerische Zielstellung ergänzt wird.
Notwendige Unterlagen
- Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung ist schriftlich mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen bei der unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen.
- Der Antrag kann formlos gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
- § 7 DSchG M-V