Führerschein (Verlängerung Klasse C/D)
- Entgegennahme der Anträge mit beizubringenden Unterlagen und Prüfung
- Die Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, D, DE sind gemäß § 23 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) befristet gültig. Die Geltungsdauer wird auf Antrag gemäß § 24 FeV verlängert.
Besonderheiten
- Verzögerung durch:
- positive Eintragung im Fahreignungsregister
- Eignung muss überprüft werden (Gutachten)
- notwendige Zuarbeiten von Behörden
Bearbeitungsfristen
- ca. 3 - 4 Wochen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Vorlage alter Führerschein
- biometrietaugliches Lichtbild (es besteht die Möglichkeit, den Fotoautomaten im Foyer des Rathauses zu nutzen)
- Führungszeugnis für die Verlängerung der Klasse D
- augenärztliches Zeugnis (Verkehrsmediziner oder Augenarzt)
- ärztliche Untersuchung
- bei Verlängerung der Klasse D ab dem 50. Lebensjahr ein Nachweis über die Erfüllung der besonderen Anforderungen gemäß Anlage 5 Pkt. 2 FeV
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebühren
- Verwaltungsgebühr lt. Gebührenordnung
- 42,60 Euro