Fahrzeug-Versicherungswechsel
- Wechsel der Haftpflichtversicherung für zugelassene Fahrzeuge
- Pflicht des Halters über Abschluss und Aufrechterhaltung der Haftpflichtversicherung für zugelassene Fahrzeuge
- Nachweis bei der Kfz-Zulassung nur mit Versicherungsbestätigung nach § 23 FZV
- Bei Wechsel zu einer anderen Versicherung wird vom neuen Versicherer eine Versicherungsbestätigung auf elektronischem Weg übermittelt. Verantwortlich für den Nachweis bei der Zulassungsbehörde ist jedoch der Fahrzeughalter.
Notwendige Unterlagen
- elektronische Versicherungsbestätigung per Übermittlung vom Versicherer zur Zulassungsbehörde
Rechtsgrundlagen
- § 23 FZV i. V. m. § 1 Pflichtversicherungsgesetz
Gebühren
- keine