Fahrzeugersatzpapiere
- Verlust Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Wenn keine Diebstahlanzeige vorgelegt wird, muss vor Ort an Eides statt erklärt werden, wie die Papiere abhanden gekommen sind.
- Bei Verlust des Fahrzeugbriefes/Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt eine Aufbietung. Erst nach Veröffentlichung der Aufbietung im Verkehrsblatt erfolgt die Ausfertigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II.
Bearbeitungsfristen
- Die Ausfertigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt erst nach Veröffentlichung der Aufbietung im Verkehrsblatt (Dauer: bis zu 3 Wochen).
- Ausfertigung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I: sofort
Notwendige Unterlagen
- Diebstahlanzeige der Polizei oder Erklärung an Eides statt durch Abnahme in der Zulassungsbehörde
- Personalausweis
- ggf. Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- bei Fahrzeugschein- bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I-Verlust: gültiger HU-Bericht
wichtiger Hinweis:
Bei der Ausstellung von Ersatzpapieren für Dokumente, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, erfolgt immer ein Umtausch beider Fahrzeugdokumente (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) in Zulassungsbescheinigung Teil II und I.
Rechtsgrundlagen
- FZV
- § 5 StVG
Gebühren
- nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr:
- 11,70 Euro für Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I
- 28,90 Euro für Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II
- 30,70 Euro für Abnahme einer Versicherung an Eides statt durch Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde (§ 5 StVG) Geb. Nr. 256