Fahrzeugtechnikänderung
- Eintragung oder Änderung von Technikdaten
Allgemeine Informationen:
- Zusätzliche Technikdaten oder Änderungen müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden; 2. Teil auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II
Besonderheiten
- Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. Prüfers oder ABE-Teilegutachten der Hersteller und Anbauannahme durch amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. Prüfer muss vorliegen.
Bearbeitungsfristen
- sofort
Notwendige Unterlagen
- Fahrzeugbrief /Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gutachten bzw. Untersuchungsbericht
Wichtiger Hinweis:
Bei der Änderung von Fahrzeugpapieren, die vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, erfolgt immer ein Umtausch beider Fahrzeugdokumente. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein müssen vorgelegt werden.
Rechtsgrundlagen
- FZV und StVZO
Gebühren
- nach Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr:
- 11,00 Euro bis 15,10 Euro