Fahrzeugumschreibung (außerhalb)
- Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb nach Neubrandenburg
NEU ab 01.01.2015:
- Bei Wohnsitzwechsel des Fahrzeughalters kann das Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet beibehalten werden.
- Bei Halterwechsel gibt es die Möglichkeit der Kennzeichenmitnahme jedoch nicht!
- Die Pflicht zur Mitteilung des Wohnsitzwechsels und Umschreibung auf die neue Adresse bleibt bestehen.
Besonderheiten
- Ist der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II bei einer Bank hinterlegt (Sicherungsübereignung), muss dieser vor der Ummeldung durch den Fahrzeughalter bzw. Verfügungsberechtigten angefordert werden (nur bei Halterwechsel).
Notwendige Unterlagen
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II (nur noch bei Halterwechsel/Kennzeichenwechsel)
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen oder Abmeldebescheinigung (vor dem 01.10.2005)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- HU-Prüfbericht
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass i. V. m. Meldebescheinigung
- Bankverbindung (IBAN) für die Weiterleitung der Angaben an die Zollverwaltung für den Einzug der Kfz-Steuer (SEPA-Mandat)
Wichtiger Hinweis:
Bei der Zulassung durch Dritte muss
- eine besondere Vollmacht (siehe Seitenende unter "Formulare/Übersichten/Satzungen") mit einer Einverständniserklärung hinsichtlich der Kfz-Steuerangelegenheiten (Steuerrückstände) sowie
- ein vom Fahrzeughalter unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer vorgelegt werden.
Das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Formulare zur Kfz-Steuer stehen im Internet - hier - zum Download zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
- FZV
Gebühren
gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
- 17,50 Euro bis 64,70 Euro