Geburtsurkunde beantragen
Nr. 99027002012000Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtsurkunde bei jedem anderen Standesamt zu erhalten.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:
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Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
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bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters,
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für andere Personen gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses.
Voraussetzungen
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
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die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht
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der Ehegatte oder Lebenspartner (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
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Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
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Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Gebühren
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 Euro erhoben. Für eine weitere Urkunde, wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird, fallen 7,50 Euro an.