Geschäftsstelle Umlegungsausschuss
- Öffentliche-rechtliche Maßnahmen zur Herbeiführung von Eigentums- und Bezsitzverhältnissen an Grundstücken, die den öffentlich-rechtlichen Planungen entsprechen bzw. im unbeplanten Innenbereich eine der Eigenart der nähreren Umgebung entsprechende städtebauliche Nutzung ermöglichen.
Allgemeine Informationen:
- Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses bereitet die öffentlich-rechtliche Maßnahmen der Bodenordnung, die der Umlegungsausschuss der Stadt Neubrandenburg beschließt, vor.
Bearbeitungsfristen
- Je nach Größe des Verfahrens zwischen 1 Monat bis 2 Jahren.
Rechtsgrundlagen
- Umlegung: § 45 ff Baugesetzbuch
- Vereinfachte Umlegung: § 80 ff Baugesetzbuch
- Enteignung: § 85 ff Baugestzbuch
- rückständiger Grunderwerb: § 1 ff Verkehrsflächenbereinigungsgesetz