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Was erledige ich wo?

Gleichstellungsbeauftragte

  • Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in Neubrandenburg (Chancengleichheit)
  • Einwirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile

Allgemeine Beratung u.a. zu folgenden Problemen:

  • Erwerbslosigkeit von Frauen
  • Mutterschutz
  • Sexuelle Belästigung
  • Häusliche Gewalt
  • Existenzgründungen durch Frauen
  • Probleme Alleinerziehender
  • Suche nach ehrenamtlicher Tätigkeit
  • Berufswahlverhalten von Mädchen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Pflege von Angehörigen durch Frauen

Besonderheiten

  • Rechtsauskünfte werden nicht erteilt.
  • Aber: Vermittlung zu entsprechenden Ämtern der Verwaltung oder anderen Behörden bzw. speziellen Beratungsstellen.

Notwendige Unterlagen

  • Es werden keine Unterlagen verlangt. Bürgerinnen und Bürgern ist es freigestellt, zur Klärung von Sachverhalten Unterlagen mitzubringen.
  • Anonymität bei Gesprächen wird auf Wunsch zugesichert.

Rechtsgrundlagen

  • Grundgesetz, Artikel 3, Abs.2
  • Artikel 13 Verfassung M-V
  • Kommunalverfassung M-V §41
  • § 11 der Hauptsatzung der Stadt Neubrandenburg