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Lärmaktionsplan

Aufgaben und Ziele der Lärmaktionsplanung:

Lärm ist unerwünschter Schall - das ist wohl die einfachste und prägnanteste Definition von Lärm. Dabei kann es sich um technische Geräusche (Verkehr, Industrie, Baustellen) oder Geräusche unserer sozialen Umwelt handeln (Kinder, Nachbarn, Sport und Freizeit, Musik jeder Art).

Lärm ist eine der am stärksten empfundenen und am meisten unterschätzten Umweltbeeinträchtigungen in Deutschland. Nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes (2011) fühlen sich z. B. 59 % der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm wesentlich gestört und belästigt, davon sogar 36 % hochgradig. Nur 17 % der Bevölkerung werden nicht durch Straßenverkehrslärm belästigt, der damit die häufigste Lärmquelle ist.

Lärm kann neben einer Einschränkung der Lebensqualität nachhaltige gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schäden hervorrufen. Neben bleibenden Schäden durch kurzzeitige hohe Schallspitzen oder Dauerschall, wie Beeinträchtigungen des Hörvermögens bis hin zur Schwerhörigkeit oder Ohrgeräusche (Tinnitus), wirkt Lärm auch auf den gesamten Organismus, indem er körperliche Stressreaktionen auslöst, die sogenannten extra-auralen Wirkungen. Diese Wirkungen setzen weit unterhalb der gehörschädigenden Schallpegel ein, d. h. bei Schallpegeln, wie sie in unserer typischen Lebensumwelt vorkommen (z. B. Verkehrslärm). Durch die Aktivierung des autonomen Nervensystems und des hormonellen Systems werden vermehrt Stresshormone ausgeschüttet. Dadurch verändern sich Blutdruck, Herzfrequenz und andere Kreislauffaktoren. Diese Reaktionen treten auch im Schlaf und bei Personen auf, die meinen, sich an Lärm gewöhnt zu haben. Folgen können Herzinfarkte, Lernstörungen und Tinnitus sein.

Einer aktuellen Untersuchung der WHO (2012) für Europa zur Folge führt Verkehrslärm im Westen der Europäischen Region jährlich zum Verlust von über einer Million gesunden Lebensjahren, sei es durch Erkrankung, Behinderung oder vorzeitigen Tod.

Die Lärmbekämpfung hat daher für jede Kommune beim Bemühen um einen besseren Umweltschutz eine besondere Bedeutung.

Die Europäische Gemeinschaft hat mit der im Jahr 2002 in Kraft getretenen europäische Richtlinie 2002/49/EG über die "Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" (EG-Umgebungslärmrichtlinie) den Weg in Richtung rechtlicher Regelungen auch im Bereich der Geräuschimmissionen in der Umwelt beschritten. Die 2005 in deutsches Recht umgesetzte Richtlinie schreibt zum ersten Mal Fristen vor, bis wann Lärmkarten und Lärmaktionspläne zur Minderung der Lärmbelastungen aufzustellen sind und wie die Öffentlichkeit angemessen an diesem Prozess zu beteiligen ist. Darüber hinaus sind Daten zur Lärmbelastung über das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit an die EU zu übermitteln.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es letztendlich, in allen schutzwürdigen Gebieten der Stadt die Lärmbelastung so weit zu vermindern, dass definierte Zielwerte eingehalten werden.

Ablauf und Bestandteile der Lärmminderungsplanung

Der Lärmminderungsplan besteht aus zwei wesentlichen Bestandteilen, den Lärmkarten und den Lärmaktionsplänen.

Lärmkarten

Lärmkarten sind farbige Darstellungen der berechneten Lärmbelastungen. Die Berechnung erfolgt auf der Basis sehr genauer und praxiserprobter Algorithmen.

Lärmkarten werden für den Tag (6 - 22 Uhr) und die Nacht (22 - 6 Uhr) dargestellt. Entsprechend der Forderungen der Umgebungslärmrichtlinie erfolgt ebenfalls die Darstellung eines gewichteten Tag-Abend-Nacht-Pegels über 24 Stunden. Dazu werden 5 dB(A) auf den Mittelungspegel des Abendzeitraums (18 - 22 Uhr) und 10 dB(A) auf den Mittelungspegel des Nachtzeitraums (22 - 6 Uhr) aufgeschlagen.

Lärmkarten fassen zusammen, welche Lärmquellen es in dem betrachteten Gebiet gibt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind. Sie machen damit die Lärmprobleme und negativen Auswirkungen sichtbar.

In der ersten Phase der Lärmaktionsplanung in den Jahren 2007/2008 wurden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durch das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V (LUNG) bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (ca. 16450 Kfz/Tag) aufgestellt. Dies betraf in Neubrandenburg ca. 13 km der Bundesstraßen. Auf Grundlage dieser Lärmkartierung wurde durch die Stadt Neubrandenburg 2008 ein erster Lärmaktionsplan aufgestellt.

In der zweiten Phase wurden bis zum 30. Juni 2012 Lärmkarten für alle Hauptverkehrsstraßen (Bundes- und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr und einer Länge von 21 km aufgestellt. Darüber hinaus wurden in Abstimmung zwischen dem LUNG und der Stadt auch Lärmkarten für ein sogenanntes Ergänzungsnetz (städtische Hauptstraßen und Schleichwegverbindungen) mit einer Straßenlänge von ca. 40 km berechnet.

Für die dritte Phase wurden der Stadtverwaltung neu berechnete Lärmkarten übergeben, auf deren Basis der Lärmaktionsplan bis zum Juli 2018 fortzuschreiben ist.

Die Lärmkarten finden Sie anbei.

Lärmaktionsplan

Im Lärmaktionsplan sollen die Maßnahmen zur Lärmminderung dargestellt werden. Er ist mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und falls erforderlich, zu überarbeiten.

Lärmaktionspläne haben den Mindestanforderungen des Anhangs V der Richtlinie 2002/49/EG zu entsprechen, d.h. sie haben neben den aus den Lärmkarten gewonnenen Informationen wie

  • die Beschreibung der zu berücksichtigenden Straßenabschnitte
  • die zuständige Behörde
  • den rechtlichen Hintergrund
  • geltende Grenzwerte
  • eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten
  • Anzahl der Personen, die Lärm ausgesetzt sind
  • Angabe der verbesserungswürdigen Situationen und Probleme

folgende Inhalte aufzuweisen

  • die bereits vorhandenen oder geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung,
  • die langfristige Strategie zur Lärmminderung,
  • die geplanten Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans

Ziel dieser Pläne soll es auch sein, ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen.

Die Lärmaktionsplanung ist als ein langfristiger Prozess zur Gestaltung eines "stadtverträglichen Verkehrs" zu verstehen, der nicht mit der termingerechten Abgabe eines Planes beendet ist.

Rechtliche Wirkung der Lärmaktionsplanung

Leider wurden durch die Bundesregierung weder konkrete Auslöse- und Zielpegel für die Aktionsplanung vorgegeben, noch konkrete Regelungen geschaffen, auf deren Basis eine Pflicht zur Umsetzung der dort vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmreduzierung abgeleitet werden kann.

Die Umsetzung kann nur auf der Basis anderer gesetzlicher Grundlagen erfolgen, wie z. B. dem Straßenverkehrs- oder Bauplanungsrecht.

In Planungsverfahren, speziell der Aufstellung von Bebauungsplänen ist der Lärmaktionsplan in der Abwägung zu berücksichtigen. Wird der LAP dabei nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt, kann das u. U. zu einem beachtlichen Mangel und damit zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes führen.

Der LAP ist für die Verwaltung somit grundsätzlich verbindlich, entfaltet jedoch keine eigenständige Rechtswirkung für den Bürger wie. z. B. Anwohner an einer lärmbelasteten Straße.

Zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen und zur Minderung bzw. langfristigen Vermeidung erheblicher Belästigungen sind nach Auffassung des Umweltbundesamtes nachstehende Auslösekriterien für die Aktionsplanung notwendig.

Umwelthandlungsziel Zeitraum LDEN LNight
Vermeidung von Gesundheitsgefährdung kurzfristig 65 dB(A) 55 dB(A)
Minderung der erheblichen Belästigung mittelfristig 60 dB(A) 50 dB(A)
Vermeidung von erheblicher Belästigung langfristig 55 dB(A) 45 dB(A)


Kriterium ist die Überschreitung einer der beiden Werte - des 24-Stunden-Wertes LDEN oder des Nachtwertes LNight.

Öffentlichkeitsbeteiligung

An der Lärmaktionsplanung können sich alle Bürgerinnen und Bürger Neubrandenburgs beteiligen. Es besteht die Möglichkeit, zum Inhalt der Lärmkarten Hinweise zu geben. Ihre Hinweise werden in die weitere Bearbeitung einbezogen.

Sie können Ihre Hinweise unter dem Stichwort "Lärmaktionsplan" per E-mail oder per Post zusenden.

Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie auf den Internetpräsenzen des Landesamtes für Umwelt und Natur Mecklenburg-Vorpommern:

http://www.lung.mv-regierung.de

Für die Bürgerbeteiligung an der Lärmaktionsplanung und alle anderen Lärmprobleme nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse:

laerm@Neubrandenburg.de

Für Anfragen zur Thematik, Einsicht in die Lärmkarten, Vorschläge und Hinweise wenden Sie sich bitte an den genannten Ansprechpartner.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 47 a - f Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2178) geändert worden ist.