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Was erledige ich wo?

Löschung von Hausnummern

Bei Abbruch und Umnummerierungen von Gebäuden werden Hausnummern gelöscht.

  • Die Löschung von Hausnummern ist erforderlich bei:
    • Abbruch von baulichen Anlagen sowie
    • Umnummerierungen von Gebäuden.
  • Bei genehmigungsfreiem Abbruch von Gebäuden hat der Eigentümer eine Mitteilung über den erfolgten Abbruch zu geben und die Löschung der Hausnummer formlos zu beantragen.

Notwendige Unterlagen

  • Lageplan mit Kenntlichmachung der Abbruchgebäude
  • Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer

Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch
  • Kommunalverfassung
  • Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  • Satzung über die Festsetzung, Gestaltung, Anbringung und Instandhaltung von Hausnummern