Löschung von Hausnummern
Bei Abbruch und Umnummerierungen von Gebäuden werden Hausnummern gelöscht.
- Die Löschung von Hausnummern ist erforderlich bei:
- Abbruch von baulichen Anlagen sowie
- Umnummerierungen von Gebäuden.
- Bei genehmigungsfreiem Abbruch von Gebäuden hat der Eigentümer eine Mitteilung über den erfolgten Abbruch zu geben und die Löschung der Hausnummer formlos zu beantragen.
Notwendige Unterlagen
- Lageplan mit Kenntlichmachung der Abbruchgebäude
- Angaben zur Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch
- Kommunalverfassung
- Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern
- Satzung über die Festsetzung, Gestaltung, Anbringung und Instandhaltung von Hausnummern