Luftverunreinigungen
Immissionsschutzrechtliche Überwachung von Anlagen, die Luftschadstoffe emittieren (Feuerungsanlagen, Tankstellen, Anlagen zum Umgang mit leichtflüchtigen organischen Lösungsmitteln u. ä.)
Rechtsgrundlagen
- Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie 1., 2., 20., 21. und 31. Verordnung zum BImSchG
Gebühren
- keine