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Was erledige ich wo?

Personalausweis abholen

Nr. 99008001040000

Sie können Ihren Personalausweis in der Regel nach 2-3 Wochen persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abholen. Sofern Sie bei der Antragstellung eine E-Mailadresse hinterlegt haben, werden Sie darüber über die Rücklieferung Ihres Dokumentes informiert. Andernfalls besteht die Möglichkeit, sich telefonisch unter: 0395 555-0 über den aktuellen Produktionsstatus zu informieren.

Die Abholung erfolgt bei der Personalausweisbehörde, bei welcher der Antrag gestellt wurde.

Wenn eine Person zur Abholung beauftragt wird, muss diese sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Ihr alter Personalausweis
  • Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises

Voraussetzungen

Der neue Personalausweis liegt zur Abholung in der zuständigen Personalausweisbehörde bereit.

Verfahrensablauf

Sie können Ihren neuen Personalausweis bei der zuständigen Personalausweisbehörde abholen:

  • Sie gehen zur Abholung des Personalausweises zu der Personalausweisbehörde, bei der Sie den Personalausweis beantragt haben, die Buchung eines Termins ist nicht notwendig.
  • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen Ihr neues Dokument ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
  • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
  • Sie werden über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises durch den Sachbearbeitenden informiert und haben die Möglichkeit, eine selbstgewählte sechsstellige PIN zu vergeben und damit die Online-Ausweisfunktion (Online-Ausweis) unmittelbar einsatzbereit zu machen. Die sechsstellige PIN können Sie unter anderem auch mit einem geeigneten NFC-fähigen Smartphone und der AusweisApp2 jederzeit selbst setzen.
  • Bei der Abholung wird Ihnen das Sperrkennwort für Ihren Personalausweis ausgehändigt. Das Sperrkennwort wird bei der Sperrung des elektronischen Personalausweises und seiner Funktionen benötigt, also im Fall das der elektronischen Personalausweises verloren bzw. gestohlen wurde.
  • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.