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Was erledige ich wo?

Vorläufigen Personalausweis beantragen

Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises warten können, weil Sie sich zum Beispiel nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen können, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt wird.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis
  • bei Personen unter 16 Jahren der Kinderreisepass sowie die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis und Einverständniserklärung bei nur einem Sorgeberechtigten
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung)
  • aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches digitales Lichtbild)
    seit dem 1. August 2025 muss das Foto für die Beantragung eines neuen Personalausweises digital eingereicht werden. Papierfotos werden dann nicht mehr akzeptiert.
    Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten.
    In Neubrandenburg bieten bereits mehrere Fotodienstleister die zertifizierte Erstellung von digitalen Passbildern an. Dazu gehören die dm-Drogeriemärkte, das Fotohaus Ost im Lindetalcenter und die Fotografin Ulrike Kielmann. So kann das Foto direkt vor dem Termin erstellt und bei der Beantragung genutzt werden.

Kosten

Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 Euro.

Fristen

  • Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.
  • Der vorläufige Personalausweis ist längstens drei Monate gültig.

Hinweise

Weitere Informationen über den Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern (BMI).