Wohnungsbauförderung-Vorprüfstelle
- Beratung der Antragsteller
- Antragsentgegennahme für Baustandorte Stadt Neubrandenburg
- Antragsvorprüfung
- Info zu Bauparzellen
Allgemeine Informationen:
Hilfe zur Modernisierung/Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbstgenutztem Wohneigentum (innerstädtischen Altbauquartieren) und zum Rückbau von Wohnungen:
- Die Wohnungsraumförderungsmittel werden durch das Land M-V gewährt.
- Das Landesförderinstitut ist die Bewilligungs- und Auszahlungsstelle.
- Zur Zeit ist das Landesprogramm Wohnraumförderung 2013 gültig.
Besonderheiten
- Kein Rechtsanspruch auf Wohnungsraumförderungsmittel
- Mit den Bauarbeiten darf nicht vor Bewilligung der Förderungsmittel begonnen werden.
Besondere Voraussetzungen
- Förderungsfähiges Wohnungsbauobjekt
- Kreditwürdigkeit
Bearbeitungsfristen
- Vorprüfstelle: 2 Wochen bei vollständigem Wohnungsraumförderungsantrag
- Landesförderinstitut M-V: ca.3 Monate bei vollständigem Wohnungsraumförderungsantrag
Notwendige Unterlagen
Notwendige Unterlagen und Antragsformulare sind über die Internetadresse des Landesförderinstitutes erhältlich.
Weitere Ansprechpartner:
Landesförderinstitut, Außenstelle Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 48 a
17033 Neubrandenburg
Tel.: (0395) 58 14 00
Öffnungszeiten:
Mo - Do: 09:00 - 17:00 Uhr
Fr: 09:00 - 15:00 Uhr
Internet: http://www.lfi-mv.de
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die soziale Wohnraumförderung vom 13. September 2001 (BGBl. I. S. 2376)
Gebühren
- Vorprüfstelle: keine
- Landesförderinstitut: ja, entsprechend den Richtlinien des Landes M-V für die Wohnungsbauförderung