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Sonstiger Mangel Anfrage

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 11.08.2025

Tulpenweg 22, 17033 Neubrandenburg

Ist es erlaubt, sein Auto vor dem Haus zu waschen? Ein Nachbar ist der Meinung, dass nur die Motorwäsche nicht erlaubt ist. Was sagt unsere Stadtsatzung dazu?

Kategorie: Sonstiger Mangel

Bearbeitung

27.08.2025 07:58
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Sehr geehrte Neubrandenburgerin, sehr geehrter Neubrandenburger,

vielen Dank für den Hinweis.
Gemäß § 13 Abs. 1 der Stadtsatzung ist die Einleitung von Autowaschwasser unzulässig. Beim Waschen von Fahrzeugen gelangen regelmäßig umweltgefährdende Stoffe wie Ölreste, Schmierfette und Reinigungsmittel in das Abwasser. Wenn das Waschwasser über unbefestigte Flächen oder Regenwassereinläufe in das Grundwasser oder die Kanalisation gelangt, kann dies zu einer erheblichen Belastung der Umwelt sowie einer Gefährdung der Trinkwasserversorgung führen.
Aus diesem Grund ist das Waschen von Autos nicht erlaubt - unabhängig davon, ob es sich um eine Motorwäsche oder eine einfache Außenwäsche handelt.
Für die Fahrzeugreinigung sind daher ausdrücklich dafür vorgesehene Waschanlagen oder Waschplätze zu nutzen, die über entsprechende Rückhalteeinrichtungen und Abwasserbehandlungen verfügen.

Freundliche Grüße
Team Mängelmelder
12.08.2025 12:08
Status: In Bearbeitung
Meldung: Danke für die Anfrage. Diese wurde an den zuständigen Fachbereich gesendet.