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Sonstiger Mangel Luftverschmutzung durch Kaminöfen

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 18.03.2021

Clara-Schumann-Weg 4, 17033 Neubrandenburg

Im Stadtgebiet Broda kommt es in den Abend- und Nachtstunden immer wieder zu einer Luftverschmutzung und unerträglichen Geruchsbelästigung durch Kaminöfen. Das ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch gesundheitsschädlich, diese Abgase einzuatmen. Es nervt nur noch, dass man abends vor dem Schlafengehen nicht richtig lüften kann, wegen dieses Gestanks. Ich habe dafür einfach kein Verständnis mehr und erwarte Einschränkungen bei der Kaminnutzung. Am liebsten wäre mir ja, wenn man es ganz verbieten würde, aber zumindest im Zeitraum zwischen 21 und 06 Uhr, da gerade hier die Belastung teils extrem ist. Es ist nicht an allen Tagen so schlimm und auch nicht überall in Broda, aber in den letzten Tagen einfach unerträglich. Die Stadt darf nicht tatenlos zusehen, ich finde diesen Zustand der anhaltenden Luftverschmutzung und Geruchsbelästigung unerträglich und nicht mehr tolerierbar. In Zeiten von Klima- und Gesundheitsschutz sollte das auch im Interesse der Stadt sein, hier hart durchzugreifen.

Kategorie: Sonstiger Mangel

Bearbeitung

18.03.2021 13:30
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Leider lassen die derzeit geltenden gesetzlichen Grundlagen keine Einflussnahme durch die Stadt Neubrandenburg zu. Die einschlägige 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes enthält Regelungen für Feuerungsanlagen. Die "rauchproduzierenden" Feuerungsanlagen in Broda oder anderen Wohngebieten mit Einzel- oder Doppelhäusern sind in der Regel Einzelraumfeuerungsanlagen. Das sind Anlagen für feste Brennstoffe wie Scheitholz, Holzpellets oder Ähnliches, die vorrangig der Beheizung des Aufstellraumes dienen (Kamine oder Kachelöfen), Diese Anlagen müssen Emissionsgrenzwerte einhalten, die durch eine Bescheinigung des Herstellers bzw. eine Vor-Ort-Messung durch Schornsteinfeger nachgewiesen werden. Da alle Schornsteine und somit auch die daran angeschlossenen Kamin- oder Kachelöfen regelmäßig vom Schornsteinfeger kontrolliert, gekehrt und somit überwacht werden, ist davon auszugehen, dass die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden. Allerdings kann die Einhaltung der Grenzwerte durch jeden einzelnen Kamin- oder Kachelofen durchaus in der Summe dazu führen, dass alle Anlagen insgesamt die Konzentration von Staub und Kohlenstoffmonoxid in der Umgebungsluft bedenklich ansteigen lassen. Eine Obergrenze für solche Feuerungsanlagen auf einer bestimmten Fläche ist allerdings durch den Verordnungsgeber nicht vorgeschrieben.
Der Anstieg der Kohlenstoffmonoxid-Konzentration ist häufig Ergebnis einer sogenannten Inversionswetterlage, bei der untere Luftschichten kälter als darüber liegende sind - insbesondere bei windstillem und wolkenlosem Wetter. Leider gibt es keine gesetzliche Grundlage, die das Verbieten der Nutzung von Kamin- und Kachelöfen bei dieser Wetterlage untersagt.

Die Zahl der freigesetzten Schadstoffe kann ebenfalls duch die Nutzung von noch zu feuchtem Holz ansteigen. Hierzu werden die Kamin- und Schornsteinbesitzer regelmäßig belehrt und aufgeklärt. Verstöße zu "beweisen" und auch zu ahnden, ist ausgesprochen schwierig.

Insofern bleibt nur die regelmäßige Aufklärung und Einwirkung auf die Bürger*innen, damit der Umweltschutz kein Lippenbekenntnis bleibt.
07.03.2021 14:27
Status: In Bearbeitung
Meldung: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.

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