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Sonstiger Mangel Parken

Gelöst / Erledigt
Eintrag vom 24.11.2025

Am Trockenen Weg 29, 17034 Neubrandenburg

Es ist ein Wohnwagen mit amtlichen Kennzeichen, darf ein solches Fahrzeug auch auf diese Parkplätze stehen/parken?

Kategorie: Sonstiger Mangel

Bearbeitung

26.11.2025 14:32
Status: Gelöst / Erledigt
Meldung: Sehr geehrte Neubrandenburgerin, sehr geehrter Neubrandenburger,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Sofern das Parken auf einer markierten Stellfläche nicht durch Verkehrszeichen ausschließlich bestimmten Fahrzeugarten (z.B. Zusatzzeichen 1010-62 »Krafträder«) vorbehalten ist und das Fahrzeug in die Stellflächenmarkierung passt, kann dort auch ein Wohnmobil parken.
Ragen Fahrzeuge minimal über bestehende Stellflächenmarkierungen hinaus, wäre im Einzelfall und unter Beachtung des Opportunitätsprinzips zu prüfen, ob die Einleitung eines Bußgeldverfahren tatsächlich notwendig ist.
Wohnanhänger ohne Zugfahrzeug dürfen hingegen maximal 2 Wochen geparkt werden.

Freundliche Grüße
Team Mängelmelder
25.11.2025 07:16
Status: In Bearbeitung
Meldung: Danke für die Anfrage. Diese wurde an den zuständigen Fachbereich gesendet.