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12.01.2018

Wahlhelfer für die Wahl der Landrätin/des Landrates des Kreises Mecklenburgische Seenplatte

Wahlhelfer für die Wahl der Landrätin/des Landrates des Kreises Mecklenburgische Seenplatte

Auf der 17. Sitzung des Kreistages des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte am 11. Dezember 2017 wurde der Termin zur Wahl der Landrätin/des Landrates des Kreises Mecklenburgische Seenplatte

für Sonntag, den 27. Mai 2018 und eine mögliche Stichwahl für Sonntag den 10. Juni 2018 bestätigt.

Da die unmittelbaren Wahlvorbereitungen in Kürze beginnen, richtet die Stadt Neubrandenburg bereits jetzt den Aufruf an die Neubrandenburgerinnen und Neubrandenburger, sich als Mitglied in einem Wahlvorstand aktiv an der Durchführung der Wahl zu beteiligen.

Für die 38 Urnen- und 7 Brief- Wahlbezirke der Stadt Neubrandenburg sind 240 Wahlhelferplätze zu vergeben. Interessenten sollten also nicht zu lange zögern.

Ein Wahlvorstand besteht aus Wahlvorsteher/-in, Schriftführer/-in sowie deren Stellvertretern und einer Beisitzerin bzw. einem Beisitzer.

Wahlhelfer/-in können alle Wahlberechtigten werden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Dazu sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wahlvorsteher/- innen und Schriftführer/- innen sowie deren Stellvertreter werden im Vorfeld durch die Gemeindewahlbehörde in ihre Aufgaben eingewiesen und geschult.

Der Wahlvorstand eines Urnenwahlbezirkes leitet und überwacht in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Wahlhandlung und ermittelt im Anschluss durch das Auszählen der Stimmen das Wahlergebnis.

Als Aufwandsentschädigung erhalten die Mitglieder je nach Funktion ein Erfrischungsgeld voraussichtlich in Höhe von 30,00 bis zu 45,00 Euro.

 

Wünsche bezüglich des Einsatzortes sowie der Funktion werden -soweit es geht- berücksichtigt. Allerdings zählt auch hier: wer zuerst kommt, hat die besten Chancen.

Jeder Wahlhelfer erhält vor der Wahl ein persönliches Berufungsschreiben mit weiteren Informationen.

 

Für Bereitschaftserklärungen kann das Online-Formular auf der Homepage der Stadt Neubrandenburg (http://www.neubrandenburg.de) genutzt werden.

20.06.2016