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Datum: 08.11.2021

Umtausch der Fahrerlaubnisdokumente

Umtausch der Fahrerlaubnisdokumente (Papierführerscheine) - die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sind an der Reihe

Wer zwischen 1953 und 1958 geboren ist und noch einen Führerschein aus Papier hat, sollte diesen jetzt umtauschen. Alle anderen sollten unbedingt noch warten. Ein freiwilliger Umtausch der anderen Jahrgänge ist zwar bereits möglich, sollte aber aufgrund der Vielzahl der gesetzlich festgelegten zu tauschenden Führerscheine und dem hohen Publikumsverkehr erst im gesetzlich festgelegten Umtauschjahr erfolgen.

Wie in ganz Deutschland hat auch in der Führerscheinstelle der Vier- Tore-Stadt Neubrandenburg für die Einwohner der Stadt Neubrandenburg der Umtausch von Führerscheinen begonnen. Als erstes müssen die Papierführerscheine umgetauscht werden. Personen mit einem Geburtsjahrgang zwischen 1953 und 1958 benötigen das neue Dokument bis zum 19.01.2022. Jeder, der noch einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein hat und in diesem Zeitraum geboren ist, sollte den Kartenführerschein schon möglichst bald beantragen. Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Hintergrund ist, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 15.02.2019 den Umtausch von Füh-rerscheinen beschlossen hat. Bis zum 19.01.2033 sind alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umzutauschen. Führerscheine sollen somit künftig EU- weit fälschungssicher und einheitlich sein. Ein zeitlicher Stufenplan regelt, in welcher Reihenfolge die Papierführerscheine umgetauscht werden müssen. Somit sollen lange Wartezeiten vermieden werden.

Zum Umtausch benötigen Sie Ihren Personalausweis, den alten Papierführerschein und ein aktuelles biometrietaugliches Foto. Sollten Sie noch im Besitz des DDR- Formulars „VK 30“ sein, bringen Sie bitte auch diese Karte zum Umtauschtermin mit. Wurde der Papierführerschein nicht in Neubrandenburg ausgestellt, übernimmt die Führerscheinstelle unserer Stadt als Service, einen Nachweis der Fahrerlaubniserteilung bei der ehemals ausstellenden Behörde einzuholen.

Für den Pflichtumtausch des Führerscheins wird eine Gebühr in Höhe von 30,30 € erhoben. Der neu ausgestellte Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Das bisherige Dokument wird zunächst mit einer Befristung versehen wieder ausgehändigt. Nach Ablauf der Gültigkeit kann es als Erinnerungsstück im Besitz verbleiben. Der neue Kartenführerschein wird direkt von der Bundesdruckerei an die Adresse der Fahrerlaubnisinhaberin bzw. des Fahrerlaubnisinhabers versendet.

Ein Umtauschtermin kann in der Führerscheinstelle unter der Telefonnummer 0395-5550 oder online vereinbart werden.

Sprechzeiten:

Montag: 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr