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26.05.2019

Wahlen am 26. Mai 2019

Die nächsten Wahlen zur Stadtvertretung Neubrandenburg werden gemeinsam mit der Wahl zum Europäischen Parlament und der Wahl zum Kreistag der Mecklenburgischen Seenplatte am 26. Mai 2019 stattfinden.

Die Stadtvertretung wird für die Dauer von fünf Jahren gewählt. (§ 23 Abs. 1 Kommunalverfassung)

Die Anzahl der zu wählenden Stadtvertreter richtet sich gemäß § 60 Abs. 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) nach der Einwohnerzahl. Für die Stadt Neubrandenburg sind danach weiterhin 43 Stadtvertreter zu wählen.

Auf Grundlage des § 61 LKWG M-V wurde das Wahlgebiet der Stadt Neubrandenburg durch die Stadtvertretung per Beschluss 654/36/18 vom 13. Dezember 2018 in drei Wahlbereiche eingeteilt:

Wahlbereich I - Industrieviertel und Stadtgebiet Ost,
Wahlbereich II - Innenstadt, Katharinenviertel, Stadtgebiet Süd und Lindenbergviertel,
Wahlbereich III - Stadtgebiet West, Vogelviertel, Reitbahnviertel und Datzeviertel.

Die kommunalen Vertretungen werden aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Die Wahlberechtigten haben drei Stimmen, die sie einer Person geben oder auf zwei oder drei Personen eines Wahlvorschlages oder unterschiedlicher Wahlvorschläge verteilen können. (§ 60 Abs. 1 LKWG M-V)


Wahlberechtigt sind nach § 4 Abs. 2 LKWG M-V alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sowie alle Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen im Wahlgebiet eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben und nicht nach § 5 LKWG M-V vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten. Ausschließungsgründe werden in § 6 Abs. 2 LKWG M-V genannt.

Unterlagen für die Wahlvorschläge für die Gemeindevertretungswahl (Partei oder Wählergruppe Anlage 4.1 LKWO; Wahlvorschlag Einzelbewerber Anlage 4.2) zu den Kommunalwahlen können Sie hier herunter laden:

Internetseite des Landesamt für innere Verwaltung - Die Landeswahlleiterin

Die Wahlleitung liegt bei Herrn Peter Modemann (Gemeindewahlleiter). Er ist gleichzeitig Vorsitzender des Wahlausschusses. Stellvertreterin ist Frau Nina Timm.
Die Wahlleitung wird unterstützt durch die Gemeindewahlbehörde, die für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen in der Stadt Neubrandenburg zuständig ist, soweit das LKWG M-V oder andere Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen.

Die Gemeindewahlbehörde ist erreichbar über:
Stadtverwaltung Neubrandenburg
Gemeindewahlbehörde
Lindenstraße 63
17033 Neubrandenburg
Tel 0395-555 2011 oder 2015
wahlen@neubrandenburg.de 

20.06.2016