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Was erledige ich wo?

Förderanträge für Wohlfahrtspflege sowie für Schul- und Jugendsozialarbeit

  • Entgegennahme und Prüfung von Anträgen auf Zuwendungen von Privatpersonen, Vereinen oder anderen freien Trägern
  • Erteilung von Zuwendungsbescheiden
  • Prüfung der Verwendung von Zuschussmitteln

Vergabe von Zuschüssen:

Die Abteilung Schule, Sport und Generationen gewährt nach Maßgabe der "Richtlinie der Stadt Neubrandenburg zur Regelung der Gewährung von Zuwendungen an Dritte" sowie im Rahmen des jeweiligen Haushaltsplanes Zuschüsse für die Förderung von Projekten.

Besonderheiten

  • Ein Zuwendungsbescheid kann erst ergehen, wenn ein von der Stadtverwaltung bestätigter Haushalt vorliegt.
  • Zuwendungen sind gemäß dem Vordruck "Antrag auf Gewährung einer Zuwendung" schriftlich zu beantragen (§§ 11, 12 sowie 14 VwVfG M-V).
  • Anträge auf Zuwendungen müssen die Angaben enthalten, die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendungen erforderlich sind.
  • Der Zuwendungsempfänger hat die im Antrag enthaltenen Angaben durch geeignete Unterlagen zu belegen.
  • Insbesondere ist dem Antrag ein Finanzierungsplan entsprechend dem Vordruck mit aufgegliederten Einnahmen und Ausgaben beizufügen.
  • Zuwendungen dürfen nur für solche Projekte bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind, es sei denn, die für die Bewilligung zuständige Abteilung hat im Einzelfall einem vorgezeigten Maßnahmebeginn zugestimmt.

Bearbeitungsfristen

  • sofort nach Antragstellung

Notwendige Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular mit Finanzierungsplan
  • Projektbeschreibung
  • ggf. Vereinssatzung
  • Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde
  • ggf. formlosen Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Maßnahmebeginns

Rechtsgrundlagen

  • Landeshaushaltsordnung (LHO)
  • Verwaltungsverfahrensgesetz
  • Kommunale Dienstanweisung und Richtlinie