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Der Tollensesee

Geschäftsstelle Umlegungsausschuss

  • Öffentliche-rechtliche Maßnahmen zur Herbeiführung von Eigentums- und Bezsitzverhältnissen an Grundstücken, die den öffentlich-rechtlichen Planungen entsprechen bzw. im unbeplanten Innenbereich eine der Eigenart der nähreren Umgebung entsprechende städtebauliche Nutzung ermöglichen.

Allgemeine Informationen:

  • Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses bereitet die öffentlich-rechtliche Maßnahmen der Bodenordnung, die der Umlegungsausschuss der Stadt Neubrandenburg beschließt, vor.

Bearbeitungsfristen

  • Je nach Größe des Verfahrens zwischen 1 Monat bis 2 Jahren.

Rechtsgrundlagen

  • Umlegung: § 45 ff Baugesetzbuch
  • Vereinfachte Umlegung: § 80 ff Baugesetzbuch
  • Enteignung: § 85 ff Baugestzbuch
  • rückständiger Grunderwerb: § 1 ff Verkehrsflächenbereinigungsgesetz