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Bauleitplanung/städtebauliche Planungen

Ziele der Bauleitplanung sind:

  • die Sicherung einer nachhaltigen, geordneten und städtebaulichen Entwicklung
  • die Gewährleistung einer dem Gemeinwohl entsprechenden sozial gerechten Bodennutzung
  • der sparsame und schonende Umgang mit Grund und Boden
  • rechtssichere Satzungen als Ortsrecht

Allgemeine Informationen

Sie erhalten

  • Auskünfte zu den Darstellungen im Flächennutzungsplan, der die zukünftige Entwicklung der Stadt beschreibt;
  • Einsicht in den Landschaftsplan;
  • Einsicht in rechtsverbindliche Bebauungspläne und es gibt die Möglichkeit, Planauszüge zu bekommen.

Sie können

  • während der Auslegungsfrist innerhalb des Planverfahrens Planentwürfe einsehen und Ihre Anregungen vorbringen;
  • nach Voranmeldung - Erläuterungen am Stadtmodell bekommen.

Besonderheiten

  • Ansprechpartner zu allen Fragen: Frau Marion Strasen (Tel. 555-2047)
  • Vereinbarung von Terminen zur Besichtigung des Stadtmodells unter Tel. 555-2246 (Frau Haddenbrock)
  • Vorträge am Stadtmodell: Herr Frank Kühnel (Tel. 555-2332)
  • Stadtrundgänge: Herr Frank Kühnel (Tel. 555-2332)

Bearbeitungsfristen

Die jeweilige Dauer der Auslegung von Bauleitplänen wird im Stadtanzeiger veröffentlicht.

Rechtsgrundlagen

  • Baugesetzbuch § 3 frühzeitige Bürgerbeteiligung/öffentliche Auslegung
  • Baugesetzbuch § 6 (5) Einsichtnahme in Flächennutzungsplan
  • Baugesetzbuch § 10 (3) Einsichtnahme in rechtsverbindliche Bebauungspläne

Gebühren

  • Auskünfte grundsätzlich kostenfrei
  • Kopien von Plänen entsprechend Gebührenordnung