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Bewohnerparkausweis

  • Antragstellung auf Erstellung eines Bewohnerparkausweises

Allgemeine Informationen:

  • Personen, die im Bereich einer Bewohnerparkzone wohnen bzw.in diesen Bereich ziehen, können die Ausstellung eines Parkausweises beantragen. Der Parkausweis wird für höchstens 1 Jahr ausgestellt

Besondere Voraussetzungen

  • Antragsteller muss im Bereich der Anwohnerparkzone seinen angemeldeten Wohnsitz haben.
  • Fahrzeug muß auf den Antragsteller zugelassen sein oder nachweislich durch ihn dauerhaft genutzt werden.

Besonderheiten

Ein Bewohnerparkausweis kann ausgestellt werden, wenn beim Fahrzeug folgende Angaben nicht überschritten werden:

  • 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht

Bearbeitungsfrist

  • sofort nach Antragstellung

Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
  • Fahrzeugschein, wenn Innenstadtbewohner auch Halter des Fahrzeuges ist,

bzw.

  • Fahrzeugschein und Überlassungsvertrag (aktuell) für Personen bei dauerhafter privater Nutzung des PKW (Überlassungsvertrag - siehe auch Ende der Seite unter "Formulare, Übersichten, Satzungen")
  • Vollmacht, wenn der Bewohnerparkausweis nicht persönlich beantragt werden kann

Rechtsgrundlagen

  • § 45 StVO

Gebühren

  • 31,00 Euro Bearbeitungsgebühr/sofort nach Ausstellung des Parkausweises