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Luftverunreinigungen

Immissionsschutzrechtliche Überwachung von Anlagen, die Luftschadstoffe emittieren (Feuerungsanlagen, Tankstellen, Anlagen zum Umgang mit leichtflüchtigen organischen Lösungsmitteln u. ä.)

Rechtsgrundlagen

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie 1., 2., 20., 21. und 31. Verordnung zum BImSchG

Gebühren

  • keine