Marktplatznutzung
Bearbeitung der Anträge auf Nutzung von Teilen/des gesamten Marktplatzes mit Abschluss von Nutzungsverträgen sowie Übergabe/Übernahme des Platzes; Abrechnung der Nutzungsentgelte und Kassierung von Elektrogebühren.
- Juristische und natürliche Personen, die den Marktplatz zu gewerblichen Zwecken (Jahrmarkt, Promotionaktionen, Info-Stand u. ä.) nutzen wollen sowie Parteien, Organisationen, Verbände und Vereine, die den Marktplatz/Teile des Marktplatzes für ihre Zwecke benötigen, müssen im Städtischen Immobilienmanagement/Straßen- und Gleisverwaltung einen Antrag auf Sondernutzung stellen.
Besondere Voraussetzungen
- An den Wochenmarkttagen (Dienstag, Donnerstag, Samstag) steht der Marktplatz nur in dringenden Ausnahmefällen zur Verfügung. Entsprechend den Festlegungen zur gewerblichen Nutzung des Marktplatzes ist zu beachten, dass die Anzahl der Jahrmärkte auf vier im Jahr begrenzt ist und der Antrag bis zum 30. September des Vorjahres einzureichen ist.
Eine begründete Nutzung an einem Wochenmarkttag ist mindestens 4 Monate vor der Nutzung zu beantragen.
Bearbeitungsfristen
- ca. 1 bis 3 Wochen
- Anträge für das Folgejahr werden im Spätherbst des Antragsjahres bearbeitet.
- Die Bearbeitungszeit kann sich verlängern, wenn mehrere Anträge für einen gleichen Zeitraum kurzfristig gestellt wurden.
- Bei Verwendung von Trinkwasser aus der Platzanlage hat der Nutzer eine Analyse des Zustandes des Wassers zu veranlassen und eventuell eine Spülung der Leitungen durchführen zu lassen.
Notwendige Unterlagen
- Formloser Antrag unter Angabe folgender Daten:
- Tag bzw. Tage der Nutzung
- Zweck der Nutzung
- Bedarf an Elektroenergie/Wasser
- Last der Trucks/Fahrzeuge/Bühnen
- benötigte Fläche des Platzes
- Ansprechpartner/Vertragspartner
Rechtsgrundlagen
- Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Neubrandenburg - Sondernutzungssatzung
Gebühren
- Gebührensatzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Neubrandenburg