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Veranstaltungen

Veröffentlichung von Ausschreibungen

  • Entgegennahme, Rücksprache bzw. Überarbeitung und Weitergabe zur Veröffentlichung von Stellenausschreibungen und Veröffentlichung von Auftragsvergaben
  • Es handelt sich hierbei nur um Ausschreibungen, die von der Stadtverwaltung Neubrandenburg ausgehen.
  • Bei Bürgeranfragen zu bestimmten Ausschreibungen sind die jeweiligen Fachämter bzw. die nachgeordneten kommunalen Einrichtungen aussagekräftig. In der Pressestelle erfolgt eine evtl. redaktionelle Überarbeitung nach Rücksprache mit dem Amt, die Weitergabe der Ausschreibungen und die organisatorische Absicherung der Veröffentlichung.

Besondere Voraussetzungen

  • Ein rechtzeitiges Einreichen der Ausschreibungen ist erforderlich, da Redaktionsschlusstermine bei den jeweiligen Print-Medien eingehalten werden müssen.
  • Die Redaktionsschlusstermine sind aber so individuell, dass hier kein genauer Zeitpunkt genannt werden kann.

Bearbeitungsfristen

  • Der Veröffentlichungstermin der Ausschreibung wird durch die Ämter festgelegt, dort fallen eventuell auch Fristen an.

Rechtsgrundlagen

  • Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)