Bauberatung
- Beratung/Auskünfte
Allgemeine Informationen:
- Die Bauaufsicht berät zu allen Fragen rund um das öffentliche Baurecht. Das können Fragen zu materiellen Anforderungen an Ihr Bauvorhaben als auch zu Verfahrensvorschriften sein.
- Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten die Fragen möglichst vorhabenbezogen konkret gestellt werden.
- Ein Beratungsgespräch ersetzt keinen Vorbescheid.
Notwendige Unterlagen
- die zur Klärung der Fragen erforderlichen Unterlagen
Rechtsgrundlagen
- Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V S. 334) in der derzeit gültigen Fassung
- Baugesetzbuch
- Baunutzungsverordnung
- Bebauungspläne, örtliche Satzungen u. a.
Gebühren
- einfache Auskünfte im Rahmen eines Beratungsgespräches sind kostenlos