Für die Gebrauchsabnahme werden Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung-BauGebVO M-V) erhoben.
Gebührenrahmen nach Anlage 1 Punkt 5.2 der BauGebVO M-V 10 bis 1000 ¤
Für die Gebrauchsabnahme werden Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung-BauGebVO M-V) erhoben.
Gebührenrahmen nach Anlage 1 Punkt 5.2 der BauGebVO M-V 10 bis 1000 ¤