Folgende Kosten fallen (gegenbenenfalls) an für:
- die Feststellung der Gefährlichkeit von Hunden (Feststellungsverfahren)
- die Ausstellung einer Bescheinigung über den Nachweis des Nichtvorliegens der Gefährlichkeit bzw. der gefahrdrohenden Eigenschaften
- die Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis
- den Erlass einer Untersagungsverfügung
- die Abnahme der Sachkundeprüfung