Hundesteuerersatzmarke
Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke auf Antrag des Hundehalters
- Bei Verlust der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatzmarke gegen Gebühr ausgehändigt.
- Die Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke hat nur an den gemeldeten Hundehalter und deren Ehegatten zu erfolgen.
- Wurden Personen zum Empfang einer Steuerersatzmarke von Hundehaltern beauftragt, so haben diese sich auszuweisen und eine Vollmacht des Hundehalters vorzulegen und zu übergeben.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- Steuerbescheid
Rechtsgrundlagen
- § 11 Abs. 2 Satz 2 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Neubrandenburg
Gebühren
5,00 € - Verwaltungsgebühren