Aufenthaltsbescheinigung
- Soll eine Eheschließung beim Standesbeamten angemeldet werden, so ist eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich der Verlobte wohnt, vorzulegen.
Allgemeine Informationen:
- Die Aufenthaltsbescheinigung wird für Einwohner der Stadt Neubrandenburg im Standesamt im Zusammenhang mit der Anmeldung zur Eheschließung ausgestellt oder auch im Bereich Bürgerservice im Rathaus.
Bearbeitungsfristen der Verwaltung
- sofortige Bearbeitung
- Bearbeitungszeit ca. 10 Minuten
Besondere Voraussetzungen
- Der/die Antragsteller/in muss in der Stadt Neubrandenburg wohnen, die Meldepflicht erfüllt haben und somit im Melderegister der Stadt Neubrandenburg eingetragen sein.
Besonderheiten
- Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern durch Nachholung des Meldevorganges oder auch in den Fällen, dass Beweise für die Richtigkeit der Angaben im Melderegister nachträglich vorzulegen sind.
Notwendige Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz in der Fassung vom 19. Februar 2007 geändert am 31. August 2015
- Personenstandsverordnung vom 22. November 2008 geändert am 28. August 2013
- BGB
- Bundesmeldegesetz (BMG) vom 3. Mai 2013
- Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Innenministeriums vom 18. August 2004, zuletzt geändert durch Verordnung vom 16.02.2015 (GVOBl. M-V S. 75)