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Was erledige ich wo?

Gewerbe ummelden

Nr. 99050012071000

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird bzw. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
  • bei Erstattung der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist eine Vollmacht vom Gewerbetreibenden vorzulegen
  • Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften, wie z. B. OHG, KG)
  • Bei einem überwachungspflichtigem Gewerbe nach § 38 GewO ist ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzureichen.

Kosten

Für die Gewerbeummeldung fallen nach der Gewerbekostenverordnung M-V vom 1. September 2023, Tarifstelle 100.2 Verwaltungsgebühren in Höhe von 27,00 Euro an.

Bei überwachungspflichtigen Gewerbe fallen gesondert Gebühren für das Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister an.

Verfahrensablauf

Die Ummeldung Ihres Gewerbes kann persönlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Für die Gewerbeummeldung müssen Sie das Formular "Gewerbe Ummeldung (GewA 2)" verwenden. Das Formular für Ihre Anzeige der Gewerbeummeldung steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Wenn die Ummeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder den gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Ummeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.
Erfolgt Ihre Gewerbeummeldung schriftlich, elektronisch erhalten Sie innerhalb von drei Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung mit der Gebührenrechnung zugeschickt, sofern Sie das Ummeldeformuar vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie in der Regel die Bestätigung direkt ausgehändigt.
Ist für die Erweiterung Ihrer der Gewerbetätigkeit eine Erlaubnis erforderlich (z.B. Bewachungsgewerbe oder Betrieb einer Gaststätte) ist diese gesondert mit den erforderlichen Unterlagen zu beantragen. Erst nach Vorlage der Erlaubnis kann das erlaubnispflichtige Gewerbe begonnen werden. Sollte die Erweiterung der Gewerbetätigkeit der Überwachungsbedürftigkeit nach § 38 GewO unterliegen, ist ein Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug nachzureichen.

Fristen

Die Anzeige Ihrer Gewerbeummeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung bzw. zur Ausdehnung ihres Gewerbes fällig.