Amtliche Meldebestätigung (Ausstellung)
Nr. 99115003012000Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Rechtsgrundlagen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Zusätzliche Meldebestätigungen, die auf Antrag der meldepflichtigen Person von der Meldebehörde ausgestellt werden können, sind grundsätzlich gebührenpflichtig.