- Bauantrag bei der Beseitigung von Denkmalen
- Bauvorlagen nach § 6 Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO M-V)
- Vergleichsrechnung zur Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit gemäß § 6 DSchG M-V auf der Grundlage des jährlichen Gesamtertrages für einen Beurteilungszeitraum von 10 Jahren (Formular unter www.regierung-mv.de).
- Weitere Unterlagen können seitens der Denkmalschutzbehörde erforderlich werden, dies ist im Einzelfall zu erfragen.
- Anzeigeformular zur Beseitigung der Anlage
- Bauvorlagen nach § 6 Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO M-V)
- Die amtliche eingeführten Formulare können im Buchhandel bezogen oder unter www.regierung-mv.de heruntergeladen werden.
Hauptmenü