- Personalausweis oder Reisepass
- ledige Bürgerinnen legen ihre Geburtsurkunde vor
- hat der Vater eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung geleistet, so ist diese Urkunde mitzubringen
- bei Erklärung über gemeinsame Sorge (Sorgeerklärung) ist diese vorzulegen
- Eheurkunde
- für Geschiedene ist die Eheurkunde mit Scheidungsvermerk oder Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil notwendig
- für Verwitwete ist die Eheurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten notwendig
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