Bewirtschaftumg und Verwaltung der städtischen Immobilien insbesondere von Schulen, Sportstätten und Kultur-, Sozial- und Jugendeinrichtungen
Allgemeine Informationen:
- vier bis sechs Wochen
Bewirtschaftumg und Verwaltung der städtischen Immobilien insbesondere von Schulen, Sportstätten und Kultur-, Sozial- und Jugendeinrichtungen
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