- Personalausweis bzw. Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
- Fahrzeugschein, wenn Innenstadtbewohner auch Halter des Fahrzeuges ist,
bzw.
- Fahrzeugschein und Überlassungsvertrag (aktuell) für Personen bei dauerhafter privater Nutzung des PKW (Überlassungsvertrag - siehe auch Ende der Seite unter "Formulare, Übersichten, Satzungen")
- Vollmacht, wenn der Bewohnerparkausweis nicht persönlich beantragt werden kann