- Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist Ausdruck besonderer Wertschätzung der Stadt Neubrandenburg für Personen, die sich in besonderem Maße - etwa auf dem Gebiet der Kunst, des Sports, der Wissenschaft, des politischen, des kulturellen, des wirtschaftlichen oder des sozialen Lebens - engagiert für das Wohl und das Ansehen der Stadt und ihrer Bürger verdient gemacht haben.
Allgemeine Informationen:
- Die zu ehrende Persönlichkeit muss nicht Bürger der Stadt Neubrandenburg sein.