Sprungziele
Inhalt
  • Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht demjenigen, aus dessen Wohnung die Personen ausziehen.
  • Für Binnenschiffer und Seeleute; Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Beamte des Bundesgrenzschutzes sowie für Aufenthalte in Beherbungsstätten, Krankenhäuser und Heimen gelten gesonderte Regelungen.
  • Die Abmeldung einer bestehenden Nebenwohnung ist durch den Meldepflichtigen in der für ihn zuständigen Meldebehörde seines Hauptwohnsitzes vorzunehmen.
  • Antragsformulare sind erhältlich
    • in der Abteilung Einwohnerservice, SG Bürgerservice
    • bei einigen Wohnungsgebern/Wohnungsverwaltern