- Antrag auf allgemeine Fahrerlaubnis durch den Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis
Allgemeine Informationen:
- Die von den Dienststellen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen.
- Der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis kann eine allgemeine Fahrerlaubnis beantragen.