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  • Antrag auf allgemeine Fahrerlaubnis durch den Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis

Allgemeine Informationen:

  • Die von den Dienststellen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen.
  • Der Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis kann eine allgemeine Fahrerlaubnis beantragen.