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Haushalt 2017

Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 09.02.2017 die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen beschlossen.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 17.08.2017 mit folgenden Einschränkungen erteilt:

  • Der in der Haushaltssatzung in § 2 festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird teilweise in Höhe von 130,0 TEUR genehmigt.
  • Der in der Haushaltssatzung in § 4 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird vollständig in Höhe von 95.000,0 TEUR unter Erteilung von Auflagen genehmigt.
  • Der Stellenplan wird unter Erteilung von Auflagen genehmigt.
  • Die Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienmanagement ergehen gesondert.

Die Haushaltssatzung wurde am 24.08.2017 öffentlich bekannt gemacht und trat am 25.08.2017 in Kraft.

Band 1
Haushaltssatzung und Anlagen
Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt

Band 2
Stellenplan

Band 3/1
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftspläne

Band 3/2
Wirtschaftliche Unternehmen, Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Immobilienmanagement

Band 4
Haushaltssatzungen
Städtebauliches Sondervermögen