Stadtvertretung - 10. Sitzung vom 13.05.15
TOP 1 Beschluss-Nr.: 153/10/15
Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Ortsfeuerwehr Oststadt und Ernennung zum Ehrenbeamten
TOP 2 Beschluss-Nr.: 154/10/15
Änderung des Beschlusses 7/01/14
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kulturausschusses der Stadtvertretung Neubrandenburg
TOP 3 Beschluss-Nr.: 155/10/15
Änderung des Beschlusses 17/02/14
Besetzung des Aufsichtsrates der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH
TOP 4 Beschluss-Nr.: 156/10/15
Änderung des Beschlusses Nr. 7/01/14
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der beratenden Ausschüsse der Stadtvertretung Neubrandenburg gemäß § 36 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V
hier: Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes in den Kulturausschuss
TOP 5 Beschluss-Nr.: 157/10/15
Durchführung einer zentralen Festveranstaltung der Stadt Neubrandenburg am 31. Oktober 2017 anlässlich des 500. Jahrestages der Reformation
TOP 6 Beschluss-Nr.: 158/10/15
Verkehrssicherheit des nichtmotorisierten Verkehrs im Baustellenbereich der Sanierung der Hochstraße im Verlauf der B 104
TOP 7 Beschluss-Nr.: 159/10/15
Beschluss über die Annahme von Spenden durch die Stadtvertretung für das 1. Quartal 2015
TOP 8 Beschluss-Nr.: 160/10/15
Bebauungsplan-Nr. 47 "Hotelquartier, Quartier Waagestraße“
hier: Beschluss zur abschließenden Einstellung des Bauleitplanverfahrens (Einstellungsbeschluss)
TOP 9 Beschluss-Nr.: 161/10/15
Bebauungsplan-Nr. 114 "Fachmarkt B 96/Nord"
(einfacher Bebauungsplan)
hier: Beschluss über die Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
TOP 10 Beschluss-Nr.: 162/10/15
Bebauungsplan-Nr. 114 "Fachmarkt B 96/Nord“
hier: Satzungsbeschluss
TOP 11 Beschluss-Nr.: 163/10/15
Bebauungsplan Nr. 118 "Einzelhandel Oststadt“
hier: Aufstellungsbeschluss
TOP 13 Beschluss-Nr.: 164/10/15
Bebauungsplan Nr. 63 "Weitin – Zum Dorfteich“
2. vereinfachte Änderung
hier: Beschluss über die Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
TOP 14 Beschluss-Nr.: 165/10/15
Bebauungsplan Nr. 63 "Weitin – Zum Dorfteich“
2. vereinfachte Änderung
hier: Satzungsbeschluss
TOP 15 Beschluss-Nr.: 166/10/15
Bebauungsplan Nr. 90.2 "Parkstraße" (Planteil 2)
1. vereinfachte Änderung
hier: Beschluss über die Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
TOP 16 Beschluss-Nr.: 167/10/15
Bebauungsplan Nr. 90.2 "Parkstraße" (Planteil 2)
1. vereinfachte Änderung
hier: Satzungsbeschluss
TOP 17 Beschluss-Nr.: 168/10/15
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für die Stadt Neubrandenburg
hier: 4. Fortschreibung
TOP 19 Beschluss-Nr.: 169/10/15
Aufgabe der Beteiligung an der Zentrum für Lebensmitteltechnologie Mecklenburg-Vorpommern gGmbH (ZLT)
TOP 25 Beschluss-Nr.: 170/10/15
Sanierungsgebiet „Altstadt“ Neubrandenburg, Erteilung einer Ermächtigung an den Oberbürgermeister, Verkaufsverhandlungen zum Flächenareal Stargarder Straße/Poststraße/Markgrafenstraße unter der Maßgabe der Bebauung mit einem 4-Sterne-Hotel zu führen
Nichtöffentliche Beschlüsse
TOP 20 Beschluss-Nr.: 171/10/15
Sanierungsmaßnahme "Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt“ Neubrandenburg
Zustimmung zur Anhandgabe des Lokschuppenareals an eine Investorengruppe zur Vorbereitung eines Sport- und Gesundheitsparks
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Das Areal um die Lokschuppen in Neubrandenburg, Gemarkung Neubrandenburg, Flur 12, Flurstücke 194/23 und 194/25 sowie noch zu vermessene Teilflächen der Flurstücke Flur 11, Flurstück 313/67 sowie 313/115 wird vor Verkauf anhand gegeben. Die KEG (Kommunale Entwicklungsgesellschaft mbH) wird beauftragt, mit den Investoren auf Basis dieses Beschlusses eine Anhandgabevereinbarung zu schließen.
TOP 21 Beschluss-Nr.: 172/10/15
Sanierungsgebiet "Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt“, Programm "Die Soziale Stadt“ Neubrandenburg
Instandsetzung der Bartningkirche der ev.-luth. Kirchengemeinde St. Michael, Straußstraße 10, 17034 Neubrandenburg
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Sanierung der Bartningkirche wird als Sanierungsmaßnahme für das Fördergebiet „Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt“, Programm „Die Soziale Stadt“ bestätigt. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V, dem Landesförderinstitut M-V und der Verfügbarkeit von Städtebaufördermitteln in ausreichender Höhe wird dem Einsatz von Städtebaufördermitteln für eine Modernisierung des Objektes als Zuschuss zugestimmt. Die KEG-Kommunale Entwicklungsgesellschaft Neubrandenburg mbH, handelnd im Auftrag und für Rechnung der BIG-STÄDTEBAU GmbH als Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Neubrandenburg, wird mit den erforderlichen weiteren Arbeitsschritten beauftragt.
TOP 22 Beschluss-Nr.: 173/10/15
Sanierungsmaßnahme "Nordstadt - Ihlenfelder Vorstadt“, Programm "Die Soziale Stadt" Neubrandenburg
Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Sanierung der Regionalschule Nord, Traberallee 18 in Neubrandenburg
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Sanierung der Regionalschule Nord in Neubrandenburg wird als Sanierungsmaßnahme für das Sanierungsgebiet „Nordstadt-Ihlenfelder Vorstadt“, Programm „Die Soziale Stadt“ bestätigt. Vorbehaltlich der Zustimmung durch das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus MV, dem Landesförderinstitut MV und der Verfügbarkeit von Städtebaufördermitteln in ausreichender Höhe, wird dem Einsatz von Städtebaufördermitteln für eine Modernisierung des Objektes zugestimmt. Mit den erforderlichen weiteren Arbeitsschritten wird die KEG – Kommunale Entwicklungsgesellschaft mbH, handelnd im Auftrag und für Rechnung der BIG-STÄDTEBAU GmbH, treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Neubrandenburg, beauftragt.
TOP 23 Beschluss-Nr.: 174/10/15
Verkauf einer Gewerbefläche in der Friedrich-Schott-Straße
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadt Neubrandenburg verkauft ein unbebautes Grundstück an der Friedrich-Schott-Straße zur Erweiterung eines Möbelhauses.
TOP 24 Beschluss-Nr.: 175/10/15
Zustimmung zur Anhandgabe des Areals Brinkstraße/Tollense an einen Investor
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadt Neubrandenburg gibt das Areal Brinkstraße vor Verkauf dem Investor für den Zeitraum vom 01.06.15 bis zum 31.05.16 anhand. Des Weiteren wird mit dem Investor eine Kaufoption vereinbart. Die Kaufoption wird erst wirksam, wenn die vertraglichen Verpflichtungen aus der Anhandgabevereinbarung erfüllt sind. Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement wird beauftragt, mit dem Investor auf der Basis dieses Beschlusses eine Anhandgabevereinbarung abzuschließen.