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Inhalt

Stadtvertretung - 15. Sitzung vom 11.02.16

TOP 1 Beschluss-Nr.: 274/15/16
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Neubrandenburg, Teilfläche "Lindenberg-Süd, Platanenstraße/Neustrelitzer Straße“
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

TOP 2 Beschluss-Nr.: 275/15/16
Bebauungsplan Nr. 7 "Lindenberg-Süd", 9. Änderung
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

TOP 3 Beschluss-Nr.: 276/15/16
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH

TOP 4 Beschluss-Nr.: 277/15/16
Beschluss über die Annahme einer Spende durch die Stadtvertretung für das 4. Quartal 2015

TOP 5 Beschluss-Nr.: 278/15/16
Beschluss über die Annahme von Spenden durch die Stadtvertretung für das 4. Quartal 2015 - Nachmeldung

TOP 6 Informationsvorlage VI/411
Bericht über die Annahme von Spenden 2015

TOP 31 Beschluss-Nr.: 293/15/16
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 46 "Fachmarkt/Friedrich-Schott-Straße"
hier: Satzungsbeschluss


Folgende Beschlüsse wurden in nichtöffentlicher Sitzung gefasst:

TOP 7 Beschluss-Nr.: 279/15/16
Sponsoring 1. FCN 04
Widerspruch OB vom 19.02.16. gem. § 33 Abs. 1 KV M-V

TOP 8 Informationsvorlage VI/347
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Altstadt" der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "Altstadt“ zum 31.12.2012 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

TOP 9 Beschluss-Nr.: 280/15/16
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "Altstadt“ zum 31.12.2012 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 vorbehaltlos.

TOP 10 Informationsvorlage VI/349
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Altstadt – Soziale Stadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "Altstadt – Soziale Stadt“ zum 31.12.2012 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

TOP 11 Beschluss-Nr.: 281/15/16
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Altstadt - Soziale Stadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "Altstadt – Soziale Stadt“ zum 31.12.2012 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 vorbehaltlos.

TOP 12 Informationsvorlage VI/351
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Datzeberg“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "Datzeberg“ zum 31.12.2012 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

TOP 13 Beschluss-Nr.: 282/15/16
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Datzeberg“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "Datzeberg“ zum 31.12.2012 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 vorbehaltlos.

TOP 14 Informationsvorlage VI/353
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt“ zum 31.12.2012 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

TOP 15 Beschluss-Nr.: 283/15/16
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Nordstadt - Ihlenfelder Vorstadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "Nordstadt – Ihlenfelder Vorstadt“ zum 31.12.2012 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 vorbehaltlos.

TOP 16 Informationsvorlage VI/355
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Nordstadt - Die soziale Stadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "Nordstadt – Die Soziale Stadt“ zum 31.12.2012 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

TOP 17 Beschluss-Nr.: 284/15/16
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Nordstadt - Die Soziale Stadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "Nordstadt – Die Soziale Stadt“ zum 31.12.2012 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 vorbehaltlos.

TOP 18 Informationsvorlage VI/357
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Reitbahnviertel“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "Reitbahnviertel“ zum 31.12.2012 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

TOP 19 Beschluss-Nr.: 285/15/16
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Reitbahnviertel“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "Reitbahnviertel“ zum 31.12.2012 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 vorbehaltlos.

TOP 20 Informationsvorlage VI/359
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Oststadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "Oststadt“ zum 31.12.2012 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

TOP 21 Beschluss-Nr.: 286/15/16
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Oststadt“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "Oststadt“ zum 31.12.2012 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 vorbehaltlos.

TOP 22 Informationsvorlage VI/361
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "URBAN II“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "URBAN II“ zum 31.12.2012 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

TOP 23 Beschluss-Nr.: 287/15/16
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "URBAN II“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "URBAN II“ zum 31.12.2012 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 vorbehaltlos.

TOP 24 Informationsvorlage VI/363
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Wolgaster Straße“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "Wolgaster Straße“ zum 31.12.2012 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

TOP 25 Beschluss-Nr.: 288/15/16
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtebaulichen Sondervermögens "Wolgaster Straße“ der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens "Wolgaster Straße“ zum 31.12.2012 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 vorbehaltlos.

TOP 26 Informationsvorlage VI/365
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012
Kenntnisnahme:
Der Jahresabschluss wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testiert. Der Stadtvertretung wurde empfohlen, den Jahresabschluss der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012 festzustellen sowie dem Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

TOP 27 Beschluss-Nr.: 289/15/16
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012 und Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stellte den Jahresabschluss der Stadt Neubrandenburg zum 31.12.2012 in der vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Fassung fest. Weiterhin entlastete sie den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 vorbehaltlos.

TOP 28 Beschluss-Nr.: 290/15/16
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienmanagement, Neubrandenburg für das Geschäftsjahr 2013
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Es wurden die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 für den Eigenbetrieb sowie die Sparten Hochbauten und Straßen/Grün im Einzelnen, die Deckung des Jahresverlusts und die Entlastung der Betriebsleitung beschlossen.

TOP 29 Beschluss-Nr.: 291/15/16
Zustimmung zur Vornahme des vollständigen Verlustvortrages gegenüber dem Finanzamt Neubrandenburg
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, gegenüber dem Finanzamt Neubrandenburg die Zustimmung zur Vornahme des vollständigen Verlustvortrages zu erklären.

TOP 30 Beschluss-Nr.: 292/15/16
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 46 "Fachmarkt/Friedrich-Schott-Straße“
hier: Durchführungsvertrag
Wesentlicher Beschlussinhalt:
Die Stadtvertretung stimmt dem Abschluss des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 46 "Fachmarkt/Friedrich-Schott-Straße“ zu.


Hinweis zu den nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten 9, 11, 13, 15, 17, 19, 21, 23, 25 und 27:
Internetseite der Stadt "Öffentliche Bekanntmachungen"
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse über die Feststellung der Jahresabschlüsse 2012
(verfügbar im Internet ab: 16.02.16; öffentliche Bekanntmachung bewirkt am: 17.02.16)